Nutzungsreglement Thur

Nutzungsreglement für die Pachtgewässer des FVOT

Der Fischereiverein Obertoggenburg stellt die vom Kanton St. Gallen ab 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2024 gepachteten Gewässer seinen Mitgliedern und Gästen zum Fischen zur Verfügung.

Dabei gelten folgende Bestimmungen und Regeln:

Die Mitgliedschaft richtet sich nach den Statuten.
Jeder Fischer des FVOT wird einer Hege-und Pflegegruppe zugeteilt und hat im Rahmen seiner Möglichkeiten die Arbeiten für die Hege und Pflege zu unterstützen.
Die Fischerei hat strikte nach den Vorschriften des kantonalen Fischereigesetzes vom 16. April 2008 und der kantonalen Fischereiverordnung vom 2. Dezember 2008 zu erfolgen mit Nachtrag, Art. 8 Abs. 2c, per 1. Februar 2018.

Wann darf gefischt werden?

Das Fischen in unseren Fliess-Gewässern ist nur zwischen dem 16.März und dem 30. September, für die Schwendiseen in Wildhaus auf Hecht vom 1.Juni bis Ende Februar, erlaubt.

Wo darf gefischt werden?

Grundsätzlich darf in allen gepachteten Gewässern gefischt werden, siehe Streckenabschnitte im Fangbuch.

Einschränkungen ­­­­­‑‑ Fischen untersagt:

  • Schonstrecke des Kantons vom 3. Giessenfall (unterhalb Gumpen) bis Schneiterbrücke in Nesslau. Gemäss Hinweistafeln.
  • Im markierten Bereich der Fischtreppe Roos, Ebnat-Kappel
  • in den Aufzuchtbächen des Vereins, nämlich Stocknerbach, Löchlibach, Risibach, Stigenbach (Schlatterbach) in Nesslau.
  • Während der Sommerzeit von 23.00 bis 04.00 Uhr und
    während der übrigen Zeit von 19.00 bis 06.00 Uhr.

Ausgeschiedene Strecke für die Fliegenfischerei:

  • Fischen nur mit der Fliegenrute erlaubt ist im Teilbereich der Strecke 2, das heisst ab Horb (738 723 / 227 887) bis Steg/Starkenbach (737 814 / 227 780), Alt St. Johann, siehe Tafeln, und nur in der Zeit vom 16. März bis 15. September.

AMTLICHES VERBOT:

  1. Die Fischerei auf die ÄSCHE ist im ganzen Pachtgebiet gesperrt. Fänge sind sofort und schonend zurückzusetzen und nur eine geschätzte Grösse in die Fangstatistik/das Fangbuch einzutragen.
  2. In der Strecke Höhe Bergbahn Alt St. Johann/Sellamatt bis Steinbruch Starkenbach gilt vom 1. Februar bis 31. Mai zum Schutz der Äschen-Laichgruben ein absolutes Watverbot.

Fangzahl:
Pro Tag und Person ist die Fangzahl auf fünf Edelfische beschränkt (Beschluss Vorstand vom 24. November 2021).

Pro Saison dürfen maximal 40 Edelfische je Person gefangen werden (Beschluss Vorstand vom 24. November 2021).

Fangmass für Bachforellen:
32 cm, Strecke 8, ab Horbenwasserfall bis Gerenbach (Grenze Ebnat-Kappel/Wattwil), 25 cm übrige Thur und Seitenbäche.

Fanggerät:
Eine Rute mit einer Anbissstelle mit Einfachhaken (Mehrfachhakenverbot) ohne Widerhaken. Ausnahme Schwendisee als stehendes Gewässer, siehe Merkblatt.

Köderfische:
Das Verwenden von lebenden Köderfischen ist verboten (Art. 11 der Fischereiverordnung)

Aufseher:
Neben den kantonalen Fischereiaufsehern und der Polizei setzt der Verein auch vereinsinterne Fischereiaufseher ein.

Ausweispflicht gemäss Fischereigesetz:
Jede Angelfischerin und jeder Angelfischer trägt das Fangbuch mit der Fischereibewilligung und einen Identitätsweis jederzeit auf sich. Gegenüber kantonalen und privaten Aufsehern besteht Ausweispflicht.

Mitgliederbeitrag:
Die Nichtbezahlung des Mitgliederbeitrags bis 30. April hebt die Fischereiberechtigung auf bis zur ordentlichen Einzahlung.

Gästekarten:
Jedes Mitglied hat das Recht auf den kostenpflichtigen Bezug einer Gästekarte, gültig für zwei aufeinanderfolgende Tage und für die Zeit vom 1. Mai bis 15. September.

Eine Fangbewilligung erhalten Gäste nur gegen SaNa-Nachweis. Jugendliche und Erwachsene ohne SaNa-Ausbildung dürfen fischen, wenn sie durch eine Person mit SaNa-Ausweis begleitet werden.

Die Abgabe von Gästekarten an Jugendliche unter 18 Jahren richtet sich nach den Bestimmungen für die Jugendfischerei.

Bei besonderen Ereignissen, zum Beispiel bei Niedrigwasser, kann der Vorstand die Ausgabe von Gästekarten einstellen.

Blanko-Karten:
Diese werden vom Obmann (auch Obfrau) der Hege- und Pflegegruppen abgegeben. Zu ihrer Gültigkeit müssen die Karten vor Beginn des Fischens vollständig ausgefüllt werden.

Kopien der benützten und die nicht benutzten Fischereiberechtigungen müssen bis zum 15. Oktober an die Ausgabestelle retourniert werden, sonst werden sie dem Bezüger mit Fr. 60.00 je Stück in Rechnung gestellt.

Ausweispflicht und Fangstatistik:
Die Fische sind sofort nach dem Fang, noch bevor ein neuer Köder ins Wasser gesetzt wird, im Fangbuch einzutragen (mit Kugelschreiber oder wasserfestem Stift). Das Fangbuch ist bis spätestens am 15. Oktober dem Statistikführer (Adresse aufgedruckt) einzusenden. Verspätete Abgabe löst eine Bearbeitungs- und Mahngebühr von Fr. 50.00 aus.

Hotelfischerei:
In den Mitglied-Hotels übernachtende Gäste können Fischereiberechtigungen erwerben und in den zugewiesenen Streckenabschnitten fischen. Die Berechtigungen, zusammen mit der Fangstatistik, sind nach Beendigung des Hotelaufenthalts abzugeben. Die Abgabe von Jahreskarten ist nicht erlaubt.
Ein gültiger SaNa-Nachweis ist bei Ausgabe der Gästekarten vorzuweisen.

Hege- und Pflege (Bachputzete):
Die Gruppen organisieren sich selbst beim Unterhalt des ihnen zugewiesenen Streckenabschnitts. In der Regel ist die Arbeit einmal pro Jahr auszuführen.

Besatz/Aufzucht:
Der FVOT betreibt in einigen Abschnitten Aufzuchtbäche. Die entsprechenden Gruppen fischen diese ab und setzen Brütlinge aus. Der zusätzliche Einsatz von Sömmerlingen wird durch den Verein in Absprache mit dem Amt für Natur, Jagd und Fischerei organisiert. Private Einsätze sind nicht erlaubt.

Gewässerverschmutzungen:
Beobachtungen von Gewässerverschmutzungen, Fischsterben oder anderen Unregelmässigkei-ten sind sofort dem kantonalen Fischereiaufseher und/oder der Polizei (Tel. 117) sowie dem Gewässerbewirtschafter (siehe Vorstand) zu melden.

Dieses Reglement wurde durch den Vorstand am 12. Januar 2022 genehmigt und ersetzt dasjenige vom 13. Januar 2021 und tritt sofort in Kraft.

Präsident:
Ernst Untersander

Aktuar:
Reto Aerne

Copyright 2019 by Fischereiverein Obertoggenburg

Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen die bestmögliche Funktionalität bieten zu können.