Gästekarten
Verkaufsstellen
Ab 1. Mai bis 15. September ist pro Fischer und Saison eine 2-Tageskarte zu Fr. 60.00 erhältlich bei:
- Walter Rohner, Dorf 2473, 9650 Nesslau, vorher anrufen 078 603 26 98
- Ernst Untersander, Stockenstrasse 16, 9642 Ebnat-Kappel, vorher anrufen 079 44 099 44
Für die Schwendiseen sind die Berechtigungen erhältlich bei:
- Toggenburg Tourismus, Lisighaus, 9658 Wildhaus, 071 999 99 11
Hotelfischerei
In den Mitglied-Hotels übernachtende Gäste können Fischereiberechtigungen erwerben und in den zugewiesenen Streckenabschnitten fischen. Die Berechtigungen, zusammen mit der Fangstatistik, sind nach Beendigung des Hotelaufenthalts abzugeben. Die Abgabe von Jahreskarten ist nicht erlaubt. Ein gültiger SaNa-Ausweis ist bei Ausgabe der Gästekarten vorzuweisen.
Die nachfolgenden Hotels geben Gästekarten an Hotelgäste aus:
Hotel Rössli | 9656 Alt St. Johann | 071 999 24 60 | hotel@roessli-toggenburg.ch |
Gasthaus zum Schäfli | 9656 Alt St. Johann | 071 999 24 42 | info@schaeflisepp.ch |
Landhaus an der Thur | 9656 Alt St. Johann | 071 999 10 50 | info@landhausanderthur.ch |
Gasthaus Ochsen | 9655 Stein SG | 071 994 19 62 | rest-ochsen@bluewin.ch |
Hotel Sternen | 9650 Nesslau | 071 994 19 13 | sternen-nesslau@bluewin.ch |
Bestimmungen
Fischereiberechtigungen werden an Erwachsene, die das 18. Altersjahr erreicht haben und an Jugendliche im Alter von 12-17 Jahren abgegeben.
Eine Fangbewilligung erhalten Gäste nur gegen SaNa-Nachweis. Jugendliche und Erwachsene ohne SaNa-Ausbildung dürfen fischen, wenn sie durch eine Person mit SaNa-Ausweis begleitet werden.
Die Abgabe von Gästekarten an Jugendliche unter 18 Jahren richtet sich nach den Bestimmungen für die Jugendfischerei.
Jedes Vereinsmitglied hat das Recht auf den kostenpflichtigen Bezug einer Gästekarte, gültig für zwei aufeinanderfolgende Tage. Gästekarten können nur für die Zeit vom 1. Mai bis 15. September ausgestellt werden.
Blanko-Karten werden vom Obmann / von der Obfrau der Hegegruppe abgegeben. Zu ihrer Gültigkeit müssen die Karten vor Beginn des Fischens vollständig ausgefüllt werden. Jedes Vereinsmitglied hat das Recht auf den kostenpflichtigen Bezug einer Gästekarte, gültig für zwei aufeinanderfolgende Tage. Gästekarten können nur für die Zeit vom 1. Mai bis 15. September ausgestellt werden. Kopien der benützten und die nicht benutzten Fischereiberechtigungen müssen bis zum 15. Oktober an die Ausgabestelle retourniert werden, sonst werden sie dem Bezüger mit Fr. 60.00 je Stück in Rechnung gestellt.
Bei besonderen Ereignissen, z.B. Niedrigwasser, erhöhter Wassertemparatur usw, kann der Vorstand die Ausgabe von Gästekarten einstellen und bereits verkaufte Karten für eine bestimmte Zeit sperren.