Bestimmungen Jugendfischerei
Gästekarten (Fischereiberechtigungen)für Jugendliche bis zum 18. Altersjahr
Jugendliche mit besuchtem SaNa-Kurs (Sachkundenachweis) können 2-Tages- und Saison-Gästekarten durch die Hegegruppe oder die Ausgabestellen des Vorstands beziehen.
OHNE SaNa-Nachweis werden KEINE Gästekarten abgegeben. Ausnahme: 2-Tageskarten in Begleitung eines Fischers mit SaNa-Ausweis.
Bis zum vollendeten 15. Altersjahr dürfen Jugendliche mit SaNa NUR in Begleitung einer erwachsenen Person (über 18 Jahre) fischen.
Ab 16. Altersjahr bis zum vollendeten 17. Altersjahr dürfen Jugendliche mit SaNa ALLEIN im ganzen Vereinsgebiet fischen.
Auch für die Jugendlichen besteht Statistikpflicht, d.h. jeder gefangene Fisch ist unmittelbar nach dem Fang unauslöschlich ins Statistikformular (für 2-Tageskarten) oder Fangbuch (für Saison-Karten) einzutragen unter Angabe des Fangdatums, der Strecke, der Fischart und der gemessenen Länge.
Preise für Jugendkarten:
Jugendkarte für zwei aufeinanderfolgende Tage | CHF 25.00 |
Jugend-Saisonkarte (16. März bis 30. September) | CHF 50.00 |
Es ist erwünscht, dass Jungfischer mit Saisonkarte auch bei der Hege und Pflege der Vereinsgewässer aktiv teilnehmen (Abfischen, Einsetzen, «Bachbotzete»).
Für Unfälle am Gewässer wird jede Haftung vonseiten des Vereins abgelehnt.
Diese Bestimmungen wurden durch den Vorstand am 30. November 2022 genehmigt und ersetzen diejenigen vom 13. Januar 2021. Die neuen Bestimmungen treten ab dem 1.Januar 2023 in Kraft.
Präsident:
Ernst Untersander
Aktuar:
Reto Aerne